EDV-Gutachten
Gutachten für Privatpersonen und Firmen
Privatgutachten und Firmengutachten werden durch Privatpersonen,
Unternehmen und Organisationen beauftragt und mit der gleichen
Sorgfalt wie Gerichtsgutachten erstellt.
Gute Gründe für die Anfertigung eines Privatgutachtens bzw. eines
Firmengutachtens sind beispielsweise:
- dem Auftraggeber fehlendes EDV-Wissen zu vermitteln
- eine EDV-spezifische Fragestellung mit einer objektiven Bewertung zu klären
- Tatsachen und Sachverhalte gegenüber Dritten nachzuweisen
- langwierige und teure Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten zu vermeiden
Gutachten für Versicherungen
Auch Versicherungsgutachten zählen zu den Privatgutachten. Versicherungsgutachten für EDV-Systeme werden in der Regel von Versicherungen im Rahmen einer Schadensregulierung beauftragt. Schwerpunkte der gutachterlichen Tätigkeit sind die Feststellung der Schadensursache und die Bewertung des Schadens, die Restwertermittlung und die Ermittlung der Kosten für eine Wiederherstellung bzw. Wiederanschaffung. Versicherungsgutachten können auch von Versicherungsnehmern in Auftrag gegeben werden.
Gutachten für Gerichte und Behörden
Im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Behörden erstellen wir EDV-Gutachten und Analysen, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden. Die Aufgabe des EDV-Sachverständigen ist es, dem Gericht oder der Behörde Erfahrungsgrundsätze aus dem EDV-Bereich zu vermitteln, vorliegende Fakten zu bewerten und komplexe technische Zusammenhänge in allgemeinverständlicher Form darzulegen.
Fertigstellungsbescheinigungen
Mit dieser speziellen Form eines Gutachtens wird die Fertigstellung eines Werkes oder eines Auftrages bestätigt. Der EDV-Sachverständige erklärt, dass das Werk hergestellt und ohne Mängel ist. Die Fertigstellungsbescheinigung lt. Werkvertragsrecht des BG (§641a) schützt den Lieferanten, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht rechtmäßig nachkommt. Der Auftraggeber und der Lieferant erhalten schnell ein Urteil und die Fälligkeit einer Vergütung kann damit erzwungen werden.

EDV-Sachverständiger
Michael Carlitz
