Schlichtung

Nicht immer sind Auftraggeber und Lieferant einer Meinung über inhaltliche oder technische Aspekte eines EDV-Projektes. Daraus resultierende Streitigkeiten oder Konflikte ufern oftmals in einen Rechtsstreit aus, kosten dadurch viel Zeit, Geld und Nerven und hinterlassen Gegner, die nicht weiter zusammen arbeiten können. Um ein solches Szenario zu vermeiden, empfiehlt sich bisweilen die Einschaltung eines Schlichters.

Bei einer Schlichtung wird ein zertifizierter und anerkannter EDV-Sachverständiger hinzugezogen, der zur Objektivität und Neutralität verpflichtet ist. Dieser kann unparteiisch die Sachlage ermitteln und dokumentieren, die Beteiligten beraten und ihnen konkrete Lösungswege aufzeigen. Oftmals erhalten die streitenden Parteien so die entscheidenden Impulse, um einen Konflikt schnell und ohne aufwändige Finanzmittel zu beenden und die Projekte konstruktiv fortzusetzen.

Mediation

Bei einer Mediation handelt es sich um eine Konfliktlösungstechnik. Ein neutraler und sachkundiger Dritter (Mediator) wird von den streitenden Parteien freiwillig mit der Vermittlung in einem Konflikt beauftragt. Bei strittigen EDV-Projekten übernimmt diese Funktion der anerkannte EDV-Sachverständige. Bei einer Mediation steht nicht eine Rechtsgrundlage im Vordergrund. Stattdessen wird ergründet, welche Interessenkollision den Streitfall verursacht hat. Dabei bezieht sich die Mediation auf alle persönlichen und sachlichen Aspekte des Konfliktes.

Das erklärte Ziel der Mediation ist es, innerhalb einer strukturierten Verhandlung eine für beide Seiten annehmbare Einigung zu finden. Für eine Mediation gilt dabei das gleiche wie für eine Schlichtung. Weder der Mediator noch der Schlichter entscheiden einen Streitfall. Im Vordergrund steht immer die Suche nach einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Lösung eines Konfliktes im IT-Bereich.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten werden beauftragt, wenn die über ein EDV-Projekt streitenden Parteien ihre Interessenkonflikte nicht mehr eigenständig klären können. In der Regel ist die Grundlage eines Schiedsgutachten die unterschiedliche Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung (Kaufvertrag, AGB`s). Enthalten Verträge und Geschäftsbedingungen vorweg bereits entsprechende Klauseln zum Einsatz eines Schiedsgutachters, so sind dessen Ergebnisse bindend und rechtsverbindlich.
Schiedsgutachten werden erstellt von zertifizierten EDV-Sachverständigen und legen Sachverhalte im Verhältnis der Parteien verbindlich fest, beispielsweise:

  • welche Mängel vorliegen und welche Partei dafür verantwortlich ist
  • wie und wann die Mängel nachzubessern sind und welche Kosten dafür entstehen

Diese fachliche (nicht juristische) Schiedsrichterfunktion bietet streitenden Parteien einen nachweislich sehr erfolgreichen Weg ihren Konflikt ohne Risiken, lange Lauf- oder Wartezeiten und hohe Kosten zu beenden.

EDV-Sachverständiger Michael Carlitz

EDV-Sachverständiger
Michael Carlitz